Charlottenburg-Wilmersdorf: Verbot des Abbrennens von Feuerwerk vor und nach Silvester

Pressemitteilung Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

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Bild:  Nicky / PixabaySymbolbild Bild: Nicky / Pixabay

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat per Allgemeinverfügung das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung („Böller“) vor und nach der Silvesternacht verboten. Erlaubt sind diese Feuerwerkskörper im gesamten Bezirksgebiet nur vom 31. Dezember 2025, 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2026, 7 Uhr. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Das allgemeine gesetzliche Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 gilt weiterhin vom 2. Januar bis 30. Dezember des Jahres.